Je früher Sie aktiv werden, desto größer Ihre Sanierungschance

Eine Krise kann viele Ursachen haben. Die ersten Warnzeichen richtig zu deuten ist eine anspruchsvolle unternehmerische Aufgabe. Um auch morgen noch im nationalen wie internationalen Wettbewerb bestehen zu können, bedarf es entsprechender Gegenmaßnahmen – transparenter Finanzdaten genauso wie einer optimalen Unternehmensplanung, einem funktionierenden Controlling und einer ertragreichen Vermarktung.

Entscheidend ist jedoch, im Falle eines Falles frühzeitig die Expertise von Sanierungsspezialisten einzuholen, um rechtzeitig gegensteuern zu können.

Unsere Kompetenzen

Durch unsere kaufmännische Prägung sind wir in der Lage, uns auf Ihre Anforderung und Ihre Rahmenbedingungen gezielt einzustellen. Dies reicht von der Bewertung der Sanierungsfähigkeit über die strategisch-konzeptionelle Beratung bis zur Umsetzung von Sanierungskonzepten und dem Kauf oder Verkauf von Unternehmen.

Wir bringen für Ihre Aufgabe unsere Projekterfahrung aus der Beratung und Umsetzung von Unternehmen unterschiedlicher Größenklassen, sehr unterschiedlicher Branchen und mit vielfältigen Produktpaletten mit. Sie bauen auf erprobte Verfahrensweisen aus unserer langjährigen Sanierungspraxis in Kombination mit individuellen Lösungen. So helfen wir Unternehmen zurück in die Erfolgsspur.

Erstellung integrierter Unternehmensplanungen

Erstellung integrierter Unternehmensplanungen
Die integrierte Unternehmensplanung gibt Aufschluss über die mittelfristige Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Unternehmens. Sie sollte als modernes Planungs- und Frühwarnsystem bereits vor der eigentlichen Krise eingesetzt werden. Aber auch in einer Krise ermöglicht sie einen ganzheitlichen Sanierungsansatz. Bei der integrierten Unternehmensplanung verknüpfen wir unterschiedliche Planungen für Themen wie Absatz, Investitionen und Personal und leiten sie in eine integrierte Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätsplanung über. Nur wenn alle wesentlichen wechselseitigen Auswirkungen in die Planung einbezogen werden, lässt sich ein verlässliches und zieladäquates Ergebnis erzielen. Die integrierte Unternehmensplanung erlaubt es dem Management frühzeitig, Aussagen über die Durchfinanzierung, das Einhalten von Convenants / Bilanzkennzahlen sowie das Erreichen oder Halten einer wettbewerbsfähigen Rendite zu treffen. Auch können bei Bedarf rechtzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Beratung und Steuerung von M&A-Prozessen sowie Durchführung von Distressed Due Diligences

Beratung und Steuerung von M&A-Prozessen sowie Durchführung von Distressed Due Diligences
Bei einem M&A-Prozess im Rahmen einer Unternehmenskrise gelten für die betriebswirtschaftliche und juristische Due Diligence besondere Regeln. Absolute Vertraulichkeit, Geschwindigkeit und professionelle Durchführung haben für uns oberste Priorität. Bei einer Distressed Due Diligence werden die Ursachen für die Krise detailliert herausgearbeitet. Einer fundierten Risikobewertung wird ein klares Chancenprofil gegenübergestellt. Entscheidend sind der Werterhalt und die Wertsteigerung des Unternehmens während des M&A-Prozesses in der Krise. Käufer wie Verkäufer aus dem In- und Ausland profitieren hier von der umfassenden Sanierungs- und Restrukturierungserfahrung der PLUTA-Teams.

Erstellung und Begutachtung von Sanierungskonzepten

Erstellung und Begutachtung von Sanierungskonzepten
PLUTA erstellt oder überprüft Sanierungskonzepte gemäß der jeweils gültigen länderspezifischen Regelungen, in Deutschland z.B. gemäß IDW S6. Entscheidend ist dabei, dass der Sanierungsplanung ein wirtschaftlich und rechtlich belastbares Konzept zugrunde gelegt wird. Neben einer fundierten Einschätzung bzw. Bewertung der Sanierungsfähigkeit zählen dazu unter anderem auch die konkreten Sanierungsmaßnahmen sowie die integrierte Unternehmensplanung. Ziele des Sanierungskonzepts sind die Sicherung der Finanzierung, eine angemessene Eigenkapitalausstattung und eine wettbewerbsfähige Rendite. Unternehmenskonzept, die gesamte Wertschöpfungskette sowie die Unternehmensprozesse stehen dazu auf dem Prüfstand. Durch die Identifizierung geeigneter Sanierungsmaßnahmen wird der Weg zur Überwindung der Krisenursachen aufgezeigt. Die Erstellung eines controllingfähigen Maßnahmenplans bildet die Grundlage für den Erfolg der Umsetzungsphase.

Controlling und Umsetzungsbegleitung von Sanierungskonzepten

Controlling und Umsetzungsbegleitung von Sanierungskonzepten
Die Umsetzungskompetenz ist neben der maßgeschneiderten Analyse das zentrale Merkmal von PLUTA. Sanierungsmaßnahmen werden unter Einsatz unserer Interimsmanager durchgeführt und auch überwacht. Kaufmännisches Gespür, rechtliche Expertise und effiziente Umsetzung greifen so nahtlos ineinander. Neben der finanzwirtschaftlichen Sanierung, bei der die bilanzielle Gesundung im Mittelpunkt steht, ist die leistungswirtschaftliche Sanierung von besonderer Bedeutung. Hier geht es um die Restrukturierung des gesamten Betriebs im Inneren. So werden beispielsweise Produktions- und Vertriebsprozesse geändert, Abteilungen wie der Einkauf oder das Controlling neu aufgestellt und die Strategie neu ausgerichtet.

Übernahme von Interimsmanagements

Übernahme von Interimsmanagements
Die Umsetzungskompetenz ist ein entscheidendes Merkmal jeder Sanierung und Restrukturierung. Unsere erfahrenen Interimsmanager unterstützen Krisenunternehmen im operativen Tagesgeschäft dabei, Sanierungsmaßnahmen erfolgreich durchzuführen. Wir verfügen hierbei über ein engmaschiges Netzwerk und setzen ausgewiesene Experten bei unseren Kunden ein. Unsere Interimsmanager sind mit den Besonderheiten der jeweiligen Branche vertraut, sprechen die Sprache der Mitarbeiter und verfügen über langjährige, praktische Erfahrung bei der Bewältigung von Unternehmenskrisen.

Beratung und Unterstützung von Geschäftsleitungen als CRO in der Eigenverwaltung und in Schutzschirmverfahren

Beratung und Unterstützung von Geschäftsleitungen als CRO in der Eigenverwaltung und in Schutzschirmverfahren
Seit Einführung des ESUG kann in Deutschland die Sanierung eines Unternehmens in der Eigenverwaltung bzw. im Schutzschirmverfahren erfolgen. Der Vorteil besteht darin, dass die Geschäftsleitung die Firma selbst durch die Krise führen darf. Wir prüfen die Voraussetzungen der Eigenverwaltung bzw. des Schutzschirmverfahrens.
Unsere Insolvenzverwalter können in diesem Fall als CRO die Geschäftsführung von Unternehmen bei der Durchführung der Eigenverwaltung beraten und aktiv unterstützen. Die Eigenverwaltung wird von Gläubigern und deutschen Gerichten meist nur akzeptiert, wenn ein insolvenzerfahrener Sanierer federführend in Organstellung tätig ist.

Durchführung von Compliance-Prüfungen und Forensic accounting

Durchführung von Compliance-Prüfungen und Forensic accounting
Bei Compliance-Prüfungen werden Geschäftsvorfälle und das Verhalten von Geschäftsführern bzw. leitenden Mitarbeitern betriebswirtschaftlich und juristisch untersucht. Die gesetzlichen Anforderungen für die Sicherstellung eines regelkonformen Verhaltens im Unternehmen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Insbesondere ist die Prüfung von Haftungsansprüchen und Haftungsrisiken der beteiligten Personen zu untersuchen. Unsere Experten verfügen über das entsprechende Know-how, um Regel- bzw. Gesetzesverstöße zu erkennen und zu bewerten.
Ein Spezialgebiet ist das Forensic Accounting. Hierbei werden investigative Methoden eingesetzt, um Buchführung und Buchhaltung gezielt nach Verstößen, wie Betrug oder Unterschlagung zu Lasten des Unternehmens auszuwerten und diese beweissicher zu dokumentieren. Aber auch im Rahmen komplexer Finanztransaktionen oder der Produkthaftung finden diese Methoden Anwendung.

Erstellung und Begutachtung von Fortbestehensprognosen sowie Prüfung von Insolvenzgründen

Erstellung und Begutachtung von Fortbestehensprognosen sowie Prüfung von Insolvenzgründen
Insolvenzen kommen nicht von ungefähr. Sie sind oftmals das Ergebnis einer längeren Entwicklung. Die Erstellung bzw. Begutachtung einer Fortbestehensprognose ist ein wichtiger Beitrag, um für Unternehmer bzw. Kreditverantwortliche eine solide Basis für ihre weiteren Entscheidungen zu schaffen. Eine professionell ausgearbeitete Fortbestehensprognose kann in der Krise zur Abwehr der Insolvenzantragspflicht beitragen.
Im Fall der Fälle besteht etwa für Kapitalgesellschaften spätestens drei Wochen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Pflicht, einen Eröffnungsantrag zu stellen. Bei Nichtbeachtung kann die persönliche Haftung die Folge sein. Die rechtzeitige und professionelle Prüfung der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung schafft hier Klarheit. Mit einer belastbaren Dokumentation können die Verantwortlichen zudem die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflicht nachweisen und sich bei Bedarf entlasten.
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