Seriöse Rechtsberatung als wesentlicher Baustein Ihres Erfolges
Jede Unternehmensentscheidung bedeutet die Abwägung vieler Risikofaktoren. So konfrontiert beispielsweise der Eintritt in einen neuen Markt häufig mit unbekannten Spielregeln nationaler Rechtsprechungen. Oder unternehmerische Entscheidungen sind durch rechtliche Beratung abzuklären. Oder es gilt eigene Ansprüche durchzusetzen bzw. die Ansprüche anderer abzuwehren.
Die angemessene Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen, die frühzeitige Klärung der Rahmenbedingungen und die kontinuierliche Rückversicherung mit Rechtsexperten sind zentrale Erfolgsfaktoren für Unternehmer, Management, Gesellschafter oder Gläubiger. Schließlich geht es immer um den Einsatz von Kapital und die Auswirkung auf Menschen.
Die Fachkompetenz spezialisierter Rechtsanwälte, z.B. für Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits- oder Insolvenzrecht, ist ein wesentlicher Baustein, Ihre Projekte rechtssicher umzusetzen.

Ihre Anforderungen
Entwicklungen und Entscheidungen in Unternehmen und Banken werden von vielen Interessengruppen und Gremien beeinflusst. Insbesondere Gesellschafter, Geschäftsführer und Bereichsleiter übernehmen die Verantwortung, rechtliche Alternativen durch Rechtsberatung prüfen zu lassen, einwandfreie Abläufe sicherzustellen und die Ziele des Unternehmens oder des Projekts zu erreichen. Aber auch Steuerberater oder Kreditinstitute empfehlen Unternehmen eine wirtschaftsrechtliche Beratung, insbesondere wenn dies zur Absicherung finanzieller Entwicklungen hilfreich erscheint.
SDC berät Sie in der frühen Phase unternehmerischer Entscheidungen durch eine umfassende rechtliche Bewertung der Rahmenbedingungen und zeigt Konsequenzen auf. Dies ist besonders nützlich bei komplexen Aufgaben, starken internen Auswirkungen im Unternehmen oder zu erwartenden kritischen Reaktionen in den Medien. Dazu gehören z.B.
- die Gründung eines Unternehmens
- der Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensanteilen
- die Reorganisation des Personals, der Abbau von Arbeitsplätzen oder die Versetzung von Personal in Transferunternehmen
- die Beendigung von Ämtern oder die Beendigung von Arbeitsverträgen von Organen der Gesellschaft
- die Abwehr von Ansprüchen gegen Geschäftsführer oder Vorstände
- die Klärung von gewerblichen Mietverträgen oder der Verkauf von Immobilien oder der Verkauf von Immobilien
- Finanzielle Schwierigkeiten oder Insolvenz
Bedarfsorientierte Beratung gibt Unternehmensleitung, Management, Investoren und Mitarbeitern zusätzliche Sicherheit. Nutzen Sie das langjährige Know-how unserer Rechtsexperten aus vielen Verfahren und unterschiedlichen Mandantensituationen.
Unsere Kompetenzen
Wir verbinden juristische mit kaufmännischer Expertise. Unser Verständnis für Ihre Anforderungen stellt eine optimale Beratung und zielorientierte Begleitung sicher. Dies beinhaltet im Falle eines Falles selbstverständlich auch die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung.
Mit unserer breit aufgestellten wirtschaftsrechtlichen Fachkompetenz sind wir der ideale Partner bei Aufgabenstellungen, deren Umsetzung von vielen Rechtsgebieten beeinflusst wird. Unser Projekt-Know-how resultiert aus der Beratung von Unternehmen unterschiedlicher Größenklassen und aus sehr unterschiedlichen Branchen. Durch unsere Standorte in Mittel- und Südeuropa bieten wir zusätzlich eine reibungslose grenzüberschreitende Begleitung an, denn schon für einen gelungenen Start Ihres Geschäftes im Ausland benötigen Sie Experten auf beiden Seiten – sowohl im Herkunfts- als auch im Zielland.
Unternehmenskäufe/-verkäufe (auch distressed)
Bei M&A-Prozessen bietet SDC einen umfassenden Service – fachübergreifend und aus einer Hand. Dafür werden je nach Bedarf maßgeschneiderte Projektteams zusammengestellt. Wir arbeiten dabei auch mit den bisherigen Partnern Ihres Unternehmens zusammen. Die reibungslose Zusammenarbeit unserer Experten aus dem Wirtschafts-, Steuer-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht stellt sicher, dass Sie mit einem optimalen Ergebnis rechnen können, wenn Sie eine Firma kaufen bzw. verkaufen. Absolute Vertraulichkeit, Geschwindigkeit und professionelle Durchführung haben für uns oberste Priorität. Zu unserem Leistungsspektrum zählen unter anderem die Organisation des M&A-Prozesses nach klaren Kriterien, die Umsetzung einer umfassenden Due Diligence, die umfassende Beratung rund um das Thema Finanzierung sowie die betriebswirtschaftliche Bewertung des Unternehmens. SDC berät zudem in allen wichtigen Rechtsfragen beim Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf – von der Vertraulichkeitserklärung, der Absichtserklärung (Letter of Intent), der Vertragsdokumentation bis hin zum Abschluss des Kaufvertrags. Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung und beraten auch in Sondersituationen beim Firmenverkauf bzw. Firmenkauf im Bereich Distressed M&A.
Restrukturierung der Personalorganisation
Eine effektivere Organisation der Personalstrukturen ist häufig ein wichtiger Baustein bei der Neuausrichtung der Unternehmensstrategie. Wenn Unternehmen Mitarbeiter kündigen müssen, ist rechtliche Expertise wichtig, ebenso bei Verhandlungen über Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen oder bei Verhandlungen eines Interessenausgleichs und Sozialplans.
Ist der Abbau von Arbeitsplätzen notwendig, z.B. während einer Unternehmenssanierung, müssen personalrechtliche Maßnahmen rechtzeitig geplant und korrekt umgesetzt werden. Konkrete Maßnahmen sind die Vorbereitung und Durchführung von betriebs-, verhaltens- und personenbedingten Kündigungen. Darüber hinaus sind Gestaltungsalternativen zum Betriebsübergang zu prüfen. In Einzelfällen müssen zudem Massenentlassungsverfahren nach § 17 KSchG durchgeführt werden. Neben der Einrichtung von Transfergesellschaften unterstützen wir auch beim Abschluss von Sanierungstarifverträgen mit Gewerkschaften. Ein wichtiger Aspekt sind im Vorfeld zu beachtende Beteiligungsrechte der Betriebsverfassungsorgane, insbesondere professionelle Verhandlungen mit Betriebsrat und Gewerkschaften.
SDC berät Unternehmen ganzheitlich bei der Restrukturierung der Personalorganisation und deren Umsetzung. Das jeweilige Organisationskonzept wird dabei passgenau auf die Notwendigkeiten vor Ort ausgerichtet. Erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Restrukturierungsexperten stellen die nachhaltig erfolgreiche Integration der neuen Struktur in das Unternehmen sicher. Die Konzepte optimieren die Arbeitsprozesse im Unternehmen und sichern den Geschäftserfolg.
Wechsel in der Geschäftsführung
Für Unternehmen und deren Mitarbeiter ist der Wechsel in der Geschäftsführung eine einschneidende Situation, die nicht selten die Weichen für die Zukunft stellt. Der Wechsel an der Spitze erfordert juristische Erfahrung und menschliches Fingerspitzengefühl an der Schnittstelle von Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Die Vorbereitung und Umsetzung gehört daher unbedingt in Hände von erfahrenen Experten. SDC-Anwälte beraten in sämtlichen rechtlichen Fragen und begleiten das Unternehmen während der gesamten Übergangszeit. In Krisensituationen übernimmt SDC auch das Interim Management. Erfahrene Manager übernehmen herausfordernde operative Managementaufgaben und werden in juristischen Fragen von den Anwälten aus der Rechtsberatung unterstützt.
Haftungsansprüche gegenüber Geschäftsführern bei Insolvenz des Unternehmens
In Unternehmen werden täglich viele strategische und operative Entscheidungen von der Geschäftsführung getroffen. Diese Entscheidungen, aber auch allgemeine Entwicklungen, werden durch Interessensgruppen oder beispielsweise Gremien beeinflusst. Die SDC-Experten verfügen über verschiedene Qualifikationen, unter anderem als Fachanwälte für Bankrecht, Steuerrecht sowie Insolvenzrecht, und sind daher kompetente Ansprechpartner für die Prüfung einer möglichen Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegenüber Geschäftsführern oder Vorständen. Die Grundlage für die Durchsetzung bildet eine eingehende Analyse relevanter Geschäftsvorfälle. Durch unsere vielfältige, langjährige Erfahrung beraten wir qualifiziert und zielführend zu jeglichen Fällen von Insolvenzverschleppung, sorgfaltswidrigem Verhalten oder Verstößen gegen Kapitalerhaltungsvorschriften. Geschäftsvorfälle und das Verhalten von Geschäftsführern werden juristisch und betriebswirtschaftlich untersucht. Unsere Rechtsanwälte haben langjährige Erfahrung und das Wissen, um Regel- bzw. Gesetzesverstöße zu erkennen und zu bewerten.
Haftungsansprüche gegenüber Gesellschaftern bei Insolvenz des Unternehmens
Wir beraten Unternehmen zu gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen im Insolvenzfall. Wichtige Themen sind hierbei vor allem die Geltendmachung und die Abwehr von Anfechtungsansprüchen in der Insolvenz sowie die Bewertung von gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen, Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung. Die Prüfung von Haftungsansprüchen gegenüber Gesellschaftern erfordert ein hohes Maß an Know-how. Unsere Fachanwälte und Wirtschaftsexperten verfügen über das nötige Fachwissen, um mögliche Ansprüche zu erkennen. Wir unterstützen betroffene Unternehmen und Ansprechpartner mit kompetenter Beratung.
Sanierung und Restrukturierung
Neben der Erstellung integrierter Unternehmensplanungen, Distressed Due Diligences, Compliance-Prüfungen und Sanierungskonzepten nach IDW S6 begleiten wir bei M&A-Prozessen. Lückenloses Controlling und erfahrene Interimsmanager unterstützen eine ertragreiche Vermarktung und sichern den Umsetzungserfolg. So entwickeln wir neue Perspektiven für Unternehmen oder helfen aus der Krise.
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